Kampagne gegen Ausschlussversuch erfolgreich – Spendet für Anwaltskosten!

Kampagne gegen Ausschlussversuch erfolgreich – Spendet für Anwaltskosten!

Liebe Genoss*innen,

mit Freude können wir Euch mitteilen, dass der satzungsändernde Antrag auf Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft der Sol – Sozialistische Organisation Solidarität mit der Mitgliedschaft der Linksjugend [’solid] von den Antragssteller*innen zurückgezogen wurde! Damit hat unsere Kampagne gegen diesen Ausschlussversuch und für einen demokratischen Jugendverband einen großen Sieg erreicht.

Drei Landesverbände, 17 Basisgruppen und über 200 Einzelmitglieder bzw. andere Strukturen aus Jugendverband und Partei haben die Erklärung gegen den Antrag unterschrieben.

Die Erklärung könnt ihr unter weiterhin hier einsehen.

Ebenfalls können wir Euch darüber informieren, dass die Bundesschiedskommission im Verfahren bezüglich der Bundeskongress-Delegation des Landesverbands NRW die Abwahl der Delegation auf der Landesvollversammlung im Januar 2021 für rechtmäßig erklärt hat und eine entsprechende Beschwerde abgewiesen hat. Lediglich die Neuwahl der Delegation wurde wegen Verfahrensfehlern für ungültig erklärt, was wir dementsprechend nachgeholt haben. Damit hat die Bundesschiedskommission das Prinzip der Abwählbarkeit bestätigt! Im Übrigen entkräftet sie damit auch einen wichtigen Vorwurf (der des satzungswidrigen Verhaltens) aus dem Unvereinbarkeitsantrag gegen Sol-Mitglieder bzw. den Landesverband NRW.
Wir dokumentieren den Beschluss weiter unten.

Wir möchten uns bei unseren Unterstützer*innen und insbesondere allen, die die Petition weiterverbreitet haben, herzlich bedanken! Der politische Druck, den wir erzielt haben, war letztlich so groß, dass die Antragssteller*innen ihren undemokratischen Antrag zurückziehen mussten. Sie haben diesen Schritt bisher nicht selbst begründet.

Spenden nötig

Doch wir brauchen weiterhin Eure Unterstützung. Wir haben zusammen mit dem Bundesarbeitskreis Revolutionäre Linke im Rahmen der Vorbereitung auf den Bundeskongress und einen etwaigen Unvereinbarkeitsbeschluss auch anwaltlichen Rat eingeholt, um die rechtlichen Grundlagen und ggf. Schritte gegen einen solchen Beschluss bzw. Ausschlüsse zu prüfen.

Wir sind froh, dass diese nicht nötig sind und der politische Druck ausgereicht hat. Allerdings haben wir anwaltliche Kosten in Höhe von mehr als 600 Euro ausgelegt. Wir bitten Euch, in guter Tradition der Arbeiter*innenbewegung, zu spenden und weitere Genoss*innen auf Spenden anzusprechen. Jeder Betrag (ob 2 oder 20 Euro) hilft uns weiter!

Alles, was über die Deckung der ausgelegten Gelder geht, soll in das gemeinsame Sommercamp der Landesverbände Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und des BAK RL fließen.

Bitte überweist Spenden an:

Linksjugend (’solid)-nrw eV
IBAN: DE76430609674075481901
Verwendungszweck: Spende Unvereinbarkeitsantrag