Für jederzeitige Wähl- und Abwählbarkeit

Für jederzeitige Wähl- und Abwählbarkeit

Wir dokumentieren hier einen Beschluss der Bundesschiedskommission bezüglich der Frage, ob es möglich ist Posten – in diesem Fall unsere Delegation zum Bundeskongress der linksjugend [’solid] – , die zuvor gewählt wurden, abzuwählen und neu zu wählen, bevor ihre Mandatszeit abgelaufen ist.

Anfang des Jahres hat die Mehrheit der Landesvollversammlung der linksjugend [’solid] NRW beschlossen unsere Delegation zum Bundeskongress der linksjugend [’solid], dem höchsten beschlussfassenden Gremium der linksjugend [’solid], neu zu wählen. Einige Genoss*innen bezweifelten die Möglichkeit einer jederzeitigen Wähl- und Abwählbarkeit und begründeten es damit, dass die Delegation nach Satzung für ein Jahr gewählt wurde. Wir entgegneten, dass es das Recht der einfachen Mitgliedschaft ist, zu entscheiden ob sie ihre Delegierten durch neue Delegierte ersetzt, und erklärten, dass dies nach bürgerlichen Recht auch durch die sogenannte Kehrseiten-Theorie möglich ist, die besagt, dass jede Wahl die stattgefunden hat, auch umgekehrt durchgeführt werden kann. Eine Abwahl und anschließende Neuwahl also möglich ist. Daraufhin wurde dieser Fall vor der Bundesschiedskommission der linksjugend [’solid] verhandelt und entschieden. Die Bundesschiedskommission kam zu dem Schluss, dass eine Abwahl grundsätzlich möglich ist. Nur bei der Neuwahl sind uns formale Fehler unterlaufen, die es nötig machten, die Wahl zu wiederholen. Das haben wir bei unserer vergangen Landesvollversammlung getan.

Die Entscheidung der Bundesschiedskommission bestätigt ein wichtiges Prinzip der Arbeiter*innenbewegung. Schon in der Pariser Kommune vor 150 Jahren wurde entschieden, dass Delegierte und Abgeordnete von ihren Wähler*innen jederzeit gewählt und abgewählt werden können. Zusammen mit der Begrenzung auf nicht mehr als ein Arbeiterdurchschnittseinkommen für bezahlte Funktionäre und Abgeordnete, sowie jederzeitige Rechenschaftspflicht gegenüber den Wähler*innen bzw. ihrer Basis und Organisation, handelt es sich um grundlegenden Prinzipien der Arbeiter*innendemokratie, die verhindern, dass sich gewählte Vertreter*innen über ihre Wählerschaft erheben oder den Kontakt zu den einfachen Menschen verlieren. Die linksjugend [’solid] NRW tritt in der Arbeiter*innenbewegung für diese Prinzipien ein.

Hier könnt ihr den Beschluss der Bundesschiedskommission runterladen