Kommt nach dem Mindestlohn nun auch die Mindestausbildungsvergütung? Es scheint so! Aber halt, keine zu schnelle Freude: So wie beim Mindestlohn ist viel weniger drin, als nötig wäre – und Ausnahmen sollen möglich sein.
Die Bundesregierung plant, ab 2020 eine flächendeckende Mindestausbildungsvergütung von erstmal 515 Euro einzuführen. Sie soll bis 2023 jährlich etwas ansteigen, so die bisherigen Pläne.
Viele Azubis werden als billige Arbeitskraft missbraucht. Viel zu oft müssen ausbildungsfremde Tätigkeiten erledigt werden – die Arbeitsstätte fegen, Kaffee kochen, das Auto vom Chef waschen. Die Ausbildungsqualität leidet unter dem Stress und nicht ausreichender Qualifizierung der Ausbilder*innen. Stress entsteht auch dadurch, dass Viele lange Strecken bis zum Ausbildungsort oder der Berufsschule auf sich nehmen müssen, oder wegen der Ungewissheit, ob man übernommen wird. Und immer wieder hört man sogar von Azubis, die nebenbei jobben, weil die Vergütung einfach nicht zum Leben reicht. Mehr Geld ist da ja erstmal eine gute Nachricht.